Raten für Gehaltsvorschuss
Der Gehaltsvorschuss ist - nicht anders als ein bei einem Dritten aufgenommener Kredit - kein "Zusatzeinkommen" des UhPfl; vielmehr wird der gewährte Gehaltsvorschuss in Zukunft durch Auszahlung eines verminderten monatlichen Entgelts wieder "zurückbezahlt". Da die zukünftigen Gehaltsabzüge aber die UBGr ebenso wenig vermindern, wie Kreditrückzahlung, ist die Auszahlung eines Gehaltsvorschusses neutral zu behandeln.
anders:
Bezugsvorschüsse sind in die UBGR einzurechnen.
Gehaltsvorschuss ist in die UBGR einzubeziehen.
Raten für Rückzahlung eines Gehaltsvorschusses sind in die UBGR einzubeziehen.
Gehaltsvorschuss (gemeint wohl Rückzahlungsraten) ist nicht von der UBGR abzuziehen.
Anmerkung: Allerdings ist zu beachten, ob der Gehaltsvorschuss nicht schon mal in die UBGR einbezogen wurde oder den Unterhaltsberechtigten zugute gekommen ist.
- BAFÖG - Rückzahlungen
- Bankgeheimnis
- Barvermögen fiktives
- Barzahlung von Unterhalt
- Batteriepauschale
- Bauarbeiter-Urlaubskasse, Zahlungen der
- Bauherrenmodell, Verluste aus
- Bauleiterzulage
- Bauspardarlehen
- Bausparverträge, Zahlungen für
- Bausparverträge, Zahlungen für - kein Naturalunterhalt
- Bauzulage
- Beamtenversicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung und eigene Unterhaltsansprüche
- Bedienerin
- Beendigung eines Pflegschaftsverfahrens
- Befangenheit von Rechtspflegern / Richtern
- Befruchtung künstliche, fehlerhafte Zustimmung, Unterhaltspflicht
- Begabtenstipendium
- Beginn des Unterhaltsanspruches mit der Geburt
- Begräbniskosten (Begräbnis Kind)
- Begräbniskosten und UBGR
- Behandlungsbeiträge (z.B. nach B-KUVG)
- Behauptungs- und Beweislast
- Beheizungskosten
- Behinderungsbedingter Sachaufwand
- Beihilfen nach AMFG
- Beihilfen nach Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
- Behindertenwerkstätte, Taschengeld von
- Behinderung und PKW-Kosten
- Beitragsrechner Sozialversicherung
- Bekleidungskosten
- Bekleidung - kein Naturalunterhalt
- Belastbarkeitsgrenze für Unterhaltspflichtigen
- Belastungen
- Belastungen, außergewöhnliche
- Belastungen aus der Ehe
- Belastungen aus früherer Erwerbstätigkeit
- Belastungen und Wissen um Unterhaltsverpflichtung
- Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Unterhaltsberechtigten - Aufwendungen für Haus mit
- Belastungsgrenze - Aufenthalt UhPfl im Ausland
- Belastungsgrenze für Unterhaltspflichtigen
- Belastungsgrenze für Unterhaltspflichtigen - einkommensab
- Belastungskontrollrechnung
- Belastungszulage
- Beleuchtungspauschale
- Belohnungen
- Bemessung, nicht Berechnung des Unterhalts
- Bemessung nur mit Regelbedarf
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage - Selbständige
- Beobachtungszeitraum - Einkommen
- Berechnung der unpfändbaren Freibeträge
- Berechtigte mehrere - Mischunterhalt für
- Bereicherungsansprüche von Ehegatten
- Bereitschaftsdienstzulage
- Berufliche Stellung der Eltern
- Berufsausbildung, abgeschlossene
- Berufsausbildung, gescheiterte
- Berufsausbildungskosten
- Mehrstufige Berufsausbildung
- Berufsausbildung - Wechsel
- Berufsausbildung, weitere - des Kindes
- Berufsausbildung, weiterführende
- Berufsausbildung, nicht zielstrebig - Einzelfallentscheidung
- Berufsausbildung, zweite
- Berufsausübung, unterlassene
- berufsbegleitende Ausbildung
- Berufsfortbildungskosten
- Berufskleidung
- Berufsreifeprüfung
- Berufsschutz, keiner im Unterhaltsrecht
- Berufsunfähigkeitspension
- Berufsverbände, Beiträge für
- Berufsversuch des Kindes
- Berufswahl, freie des Unterhaltspflichtigen
- Berufswechsel des Kindes
- Berufswechsel und Unterhaltspflicht
- Beschädigtenrente nach dem HVG
- Beschäftigungssuche des Unterhaltsberechtigten
- Beschluss - einvernehmlicher
- Beschlussfassung für rückständigen Unterhalt
- Bestechungsgeld und UBGR
- Besuchsbegleitung, Kosten und UBGR
- Besuchsrecht, kein Vorrang vor Geldunterhaltspflicht
- Besuchsrechtskosten und Unterhaltspflicht
- Besuchsrecht, Nichtausübung - keine Erhöhung der UBGR
- Besuchsrecht umfangreiches - Unterhaltsreduktion ?
- Besuchsrecht Umfang, Änderung des - wesentliche Umstandsä
- Besuchsrecht, unterdurchschnitt. und Unterhaltserhöhung
- Besuchsrecht, Unterhaltsanspruch unabhängig vom
- Besuchsrecht, Verweigerung
- Besuchsrecht, Zuwendung während des
- Besuchsrecht, Kosten während des Besuchsrechts
- Besuchsrecht, Kosten zur Ausübung; zb Fahrtkosten
- Betreuender Elternteil - keine Geldunterhaltspflicht
- Betreuung
- Betreuung, annähernd gleichteilige und Unterhaltsanspruch
- Betreuung durch beide Eltern bei Haushaltsgemeinschaft
- Betreuung, interimistische / vorübergehende
- Betreuung mangelhafte und Unterhaltsanspruch
- Betreuung, tatsächliche relevant
- Betreuung, überdurchschnittliche
- Betreuungsanspruch (auch) volljähriger Kinder
- Betreuungsänderung - geänderte Umstände
- Betreuungsbedarf überdurchschnittlicher
- Betreuungsbedarf überdurchschnittlicher - Unterhaltsreduktion Revisibilität
- Betreuungsleistung, Entfall und Unterhalt
- Betreuungsleistungen sind grundsätzlich kein geldwerter Naturalunterhalt
- Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen, gleichwertige der Eltern
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Behauptungs- und Beweislast
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Besserverdiener erhält die FBH
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- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Zeitermittlung
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- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Wechsel zum
- Betriebliche Vorsorgekasse
- Betriebsausgaben
- Betriebsausgaben, reale
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- Bezugsumwandlung
- Bezugsvorschuss
- Bilanzen als UBGR
- Bilanzgeld
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- Bildungskarenz und Anspannung
- Bildungszulage
- Bindungswirkung und Umfang der Rechtskraft im Unterhaltsverfahren betreffend mj. Kinder
- Bindungswirkung Vorbeschluss - Zeitpunkt
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- Brillenkosten
- Bringschuld, Unterhalt ist
- Bruchteilstitel - ausländische, Anpassung im Ex.verfahren
- Bücherpauschale
- Bundesheer und Selbsterhaltungsfähigkeit
- Bundesheer, Ableistung durch Unterhaltspflichtigen
- Bürgschaftsschulden