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Berufsausbildungkosten

Berufsausbildungkosten sind  von der UBGR abziehbar.

Berufsausbildungkosten sind  von der UBGR nur abziehbar, wenn sie existenznotwendig sind.

Anmerkung: man sollte die vollständigen Entscheidungen anfordern, weil solche Leitsätze irreführend sein können. Ein Abstellen auf die reine Existenznotwendigkeit greift mit Sicherheit zu kurz, da Fort- und Weiterbildung in der heutigen Berufswelt unumgänglich ist. Überdies werden die Kinder auch bei einem gestiegenen Einkommen sofort beteiligt.


Zuletzt bearbeitet am 10.03.2020