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Beihilfen nach Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz

Beihilfen nach Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz sind der Lehrlingsentschädigung nachgebildet und sollen nur zu einem geringen Teil die Kosten für die Ausbildung und für die Eingliederung in den Arbeitsmarkt dienen, werden daher überwiegend als Eigeneinkommen des Kindes zu behandeln sein.