Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Berufsreifeprüfung

Solange die Unterhaltsberechtigte, die eine vierjährige Fachschule absolviert hat, den Vorbereitungslehrgang zur Ablegung der Berufsreifeprüfung zielstrebig verfolgt und die vorgeschriebenen vor Prüfungen zügig abgelegt, muss sie sich nicht als selbsterhaltungsfähig behandeln lassen.