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Beschädigtenrente nach dem HVG

Die Beschädigtenrente nach dem HVG hängt einerseits vom früheren Einkommen einerseits und vom Ausmaß der Minderung der Erwerbsfähigkeit ab.

Die Beschädigtenrente nach dem HVG dient der pauschalen Abgeltung eines typischen Einkommensausfalls, weshalb diese in die UBGR einzubeziehen ist.


Zuletzt bearbeitet am 11.03.2020