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Unterhaltspflicht bei fehlerhafter Zustimmung zur künstl. Befruchtung (Kopie 1)

Hat auch der Kläger die Ehelichkeit eines durch heterologe Insemination gezeugten Kindes erfolgreich bestritten, weil die Formvorschriften nicht eingehalten worden waren, bleibt er doch für dieses Kind unterhaltspflichtig, wenn er sich zu Unterhaltsleistungen mit Vergleich verpflichtet hat.