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Betreuung, interimistische / vorübergehende

Nur kurzfristige interimistische Betreuung der Kinder durch den sonst geldunterhaltspflichtigen Elternteil bewirkt keine Änderung der Rollen, mag auch die Betreuung auch ursprünglich auf längere Zeit oder auf Dauer geplant gewesen sein. Von einer derartigen interimistischen nicht von der Geldunterhaltspflicht entbindenden Betreuung kann jedoch nur gesprochen werden, wenn sie nur bis zu einigen Wochen, nicht aber dann, wenn sie mehr als zwei Monate angedauert hat.