Abgeschlossene Berufsausbildung
Als abgeschlossene Berufsausbildung sind anzusehen: ein Lehrabschluss, eine Ausbildung zum landwirtschaftlichen
Facharbeiter, eine Lehramtsprüfung, ein Hochschulabschluss.
Anmerkung: Allerdings darf das unterhaltsberechtigte Kind grundsätzlich trotz eines solchen Abschlusses eine höhere weitere Ausbildung anstreben (Matura, Hochschulabschluss).
Keine abgeschlossene Berufsausbildung:
Ausbildungslehrgang zur „geprüften Rezeptionistin“ kann schon angesichts seiner Dauer von nur knapp einem Monat mit der generell zumindest zweijährigen (vgl § 5 Abs 1 lit c Berufsausbildungsgesetz) Ausbildung in einem Lehrberuf nicht gleichgehalten werden.
Von den Wirtschaftsförderungsinstituten zur Verfügung gestellte Kurse und Lehrgänge für die Aus- und Weiterbildung (vgl § 19 Abs 1 Z 4 Wirtschaftskammergesetz) führen nicht zu Lehr-, Facharbeiter- oder Hochschulabschlüssen, wie dies im Regelfall den dargestellten Anforderungen an eine „abgeschlossene Berufsausbildung“ entspricht.
- BAFÖG - Rückzahlungen
- Bankgeheimnis
- Barvermögen fiktives
- Barzahlung von Unterhalt
- Batteriepauschale
- Bauarbeiter-Urlaubskasse, Zahlungen der
- Bauherrenmodell, Verluste aus
- Bauleiterzulage
- Bauspardarlehen
- Bausparverträge, Zahlungen für
- Bausparverträge, Zahlungen für - kein Naturalunterhalt
- Bauzulage
- Beamtenversicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung
- Bedarfsorientierte Mindestsicherung und eigene Unterhaltsansprüche
- Bedienerin
- Beendigung eines Pflegschaftsverfahrens
- Befangenheit von Rechtspflegern / Richtern
- Befruchtung künstliche, fehlerhafte Zustimmung, Unterhaltspflicht
- Begabtenstipendium
- Beginn des Unterhaltsanspruches mit der Geburt
- Begräbniskosten (Begräbnis Kind)
- Begräbniskosten und UBGR
- Behandlungsbeiträge (z.B. nach B-KUVG)
- Behauptungs- und Beweislast
- Beheizungskosten
- Behinderungsbedingter Sachaufwand
- Beihilfen nach AMFG
- Beihilfen nach Jugendausbildungs-Sicherungsgesetz
- Behindertenwerkstätte, Taschengeld von
- Behinderung und PKW-Kosten
- Beitragsrechner Sozialversicherung
- Bekleidungskosten
- Bekleidung - kein Naturalunterhalt
- Belastbarkeitsgrenze für Unterhaltspflichtigen
- Belastungen
- Belastungen, außergewöhnliche
- Belastungen aus der Ehe
- Belastungen aus früherer Erwerbstätigkeit
- Belastungen und Wissen um Unterhaltsverpflichtung
- Belastungs- und Veräußerungsverbot zugunsten des Unterhaltsberechtigten - Aufwendungen für Haus mit
- Belastungsgrenze - Aufenthalt UhPfl im Ausland
- Belastungsgrenze für Unterhaltspflichtigen
- Belastungsgrenze für Unterhaltspflichtigen - einkommensab
- Belastungskontrollrechnung
- Belastungszulage
- Beleuchtungspauschale
- Belohnungen
- Bemessung, nicht Berechnung des Unterhalts
- Bemessung nur mit Regelbedarf
- Bemessungsgrundlage
- Bemessungsgrundlage - Selbständige
- Beobachtungszeitraum - Einkommen
- Berechnung der unpfändbaren Freibeträge
- Berechtigte mehrere - Mischunterhalt für
- Bereicherungsansprüche von Ehegatten
- Bereitschaftsdienstzulage
- Berufliche Stellung der Eltern
- Berufsausbildung, abgeschlossene
- Berufsausbildung, gescheiterte
- Berufsausbildungskosten
- Mehrstufige Berufsausbildung
- Berufsausbildung - Wechsel
- Berufsausbildung, weitere - des Kindes
- Berufsausbildung, weiterführende
- Berufsausbildung, nicht zielstrebig - Einzelfallentscheidung
- Berufsausbildung, zweite
- Berufsausübung, unterlassene
- berufsbegleitende Ausbildung
- Berufsfortbildungskosten
- Berufskleidung
- Berufsreifeprüfung
- Berufsschutz, keiner im Unterhaltsrecht
- Berufsunfähigkeitspension
- Berufsverbände, Beiträge für
- Berufsversuch des Kindes
- Berufswahl, freie des Unterhaltspflichtigen
- Berufswechsel des Kindes
- Berufswechsel und Unterhaltspflicht
- Beschädigtenrente nach dem HVG
- Beschäftigungssuche des Unterhaltsberechtigten
- Beschluss - einvernehmlicher
- Beschlussfassung für rückständigen Unterhalt
- Bestechungsgeld und UBGR
- Besuchsbegleitung, Kosten und UBGR
- Besuchsrecht, kein Vorrang vor Geldunterhaltspflicht
- Besuchsrechtskosten und Unterhaltspflicht
- Besuchsrecht, Nichtausübung - keine Erhöhung der UBGR
- Besuchsrecht umfangreiches - Unterhaltsreduktion ?
- Besuchsrecht Umfang, Änderung des - wesentliche Umstandsä
- Besuchsrecht, unterdurchschnitt. und Unterhaltserhöhung
- Besuchsrecht, Unterhaltsanspruch unabhängig vom
- Besuchsrecht, Verweigerung
- Besuchsrecht, Zuwendung während des
- Besuchsrecht, Kosten während des Besuchsrechts
- Besuchsrecht, Kosten zur Ausübung; zb Fahrtkosten
- Betreuender Elternteil - keine Geldunterhaltspflicht
- Betreuung
- Betreuung, annähernd gleichteilige und Unterhaltsanspruch
- Betreuung durch beide Eltern bei Haushaltsgemeinschaft
- Betreuung, interimistische / vorübergehende
- Betreuung mangelhafte und Unterhaltsanspruch
- Betreuung, tatsächliche relevant
- Betreuung, überdurchschnittliche
- Betreuungsanspruch (auch) volljähriger Kinder
- Betreuungsänderung - geänderte Umstände
- Betreuungsbedarf überdurchschnittlicher
- Betreuungsbedarf überdurchschnittlicher - Unterhaltsreduktion Revisibilität
- Betreuungsleistung, Entfall und Unterhalt
- Betreuungsleistungen sind grundsätzlich kein geldwerter Naturalunterhalt
- Betreuungs- und Naturalunterhaltsleistungen, gleichwertige der Eltern
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Behauptungs- und Beweislast
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Besserverdiener erhält die FBH
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und Familienbeihilfe
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell und Familienbonus Plus
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell - Zeitermittlung
- Betreuungsrechtl. Unterhaltsmodell - Naturalleistungen
- Betreuungsrechtl. Unterhaltsmodell - Kriterium für Unterhaltsminderung
- Betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell, Wechsel zum
- Betriebliche Vorsorgekasse
- Betriebsausgaben
- Betriebsausgaben, reale
- Betriebseinrichtungen
- Betriebskosten als Naturalunterhalt
- Betriebskosten der privaten Wohnung
- Betriebskosten einer Liegenschaft
- Betriebskredit
- Betriebspension
- Betriebsratsumlage
- Betriebssonderzulage
- Bettengeld
- Beweisaufnahmen außerhalb einer Verhandlung
- Beweisaufwand, unangemessen hoher
- Beweislast
- Beweisverfahren
- Bewertung von Unterhaltsansprüchen
- Beweiswürdigung, freie
- Bewirtungsspesen
- Bezugsumwandlung
- Bezugsvorschuss
- Bilanzen als UBGR
- Bilanzgeld
- Bildschirmbrille
- Bildungskarenz und Anspannung
- Bildungszulage
- Bindungswirkung und Umfang der Rechtskraft im Unterhaltsverfahren betreffend mj. Kinder
- Bindungswirkung Vorbeschluss - Zeitpunkt
- Blindenbeihilfe
- Blutspenden
- Boiler - Reparaturkosten
- Bona familia
- Bonuszahlungen
- Brillenkosten
- Bringschuld, Unterhalt ist
- Bruchteilstitel - ausländische, Anpassung im Ex.verfahren
- Bücherpauschale
- Bundesheer und Selbsterhaltungsfähigkeit
- Bundesheer, Ableistung durch Unterhaltspflichtigen
- Bürgschaftsschulden