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Betreuungsrechtl. Unterhaltsmodell - Kriterium für Unterhaltsminderung

Maßgebliches Kriterium für die Minderung der Geldunterhaltspflicht - Eintritt einer nennenswerten Ersaprnis des anderen Elternteils durch die Betreuungsleistungen (etwa für Lebensmittel, Taschengeld, Wäsche und Freizeitaktivitäten). Dabei ist nicht von den Aufwendungen des Unterhaltspflichtigen, sondern ausschließlich von ersparten Aufwendungen des anderen Elternteils auszugehen.