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Gehaltsauskünfte - Zeitraum

Dazu gibt es reichhaltige Judikatur.

Im Falle eines wirklich fixen Gehalt ohne Überstunden, Diäten etc. würde an sich ein Gehaltszettel ausreichen, weil man mit diesem u.a. mit dem Lohnrechner auf der Seite des Bundesminstierums für Finanzen das Jahresnettogehalt und die Lohnsteuerbemessungsgrundlage, sowie die Sozialversicherungsabgaben verlässlich berechnen kann.

Grundsätzlich soll die Gehaltsauskunft den unmittelbar vor der Beschlussfassung liegenden Zeitraum erfassen.

Gehaltsauskunft nur für ein Monat, zwei Monate und drei Monate (bei schwankendem Einkommen) werden als unzureichend angesehen.

Sechs bis zwölf Monate werden im Allgemeinen als ausreichend angesehen. Bei Unterhaltsfestsetzung oder -erhöhung für die Vergangenheit ist immer der entsprechende Bezugszeitraum zu erheben.

Anmerkung: Sechs Monate bzw. 12 Monate sind am besten geeignet, da man die Sonderzahlungen leichter berücksichtigen kann.