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Betreuungsänderung als Änderung der wesentlichen Umstände

Eine wesentliche Änderung in der Betreuungsleistung - nunmehr gleichteilige Betreuung des Kinders  gegenüber einer früheren Betreuung des geldunterhaltspflichtigen Vaters im Ausmaß von 30% bedingt eine wesentliche Änderung der Umstände.