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Berufsausbildung, nicht zielstrebig - Einzelfallentscheidung

Ob ein Kind seinen Unterhaltsanspruch verliert, wenn es seine Berufsausbildung nicht zielstrebig betreibt, kann nach der insoweit einhelligen Rechtsprechung zweitinstanzlicher Gerichte nur nach den Umständen des Einzelfalles entschieden werden.