Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Gleichbehandlung der Kinder (aus verschiedenen Beziehungen)

Die Unterhaltsansprüche von Kindern aus zwei oder mehreren Ehen sind einander grundsätzlich gleichrangig.

Dieser Grundsatz besagt nicht, dass auch Kinder, die keine eigenen Einkünfte beziehen, gleich viel zur Deckung ihres Lebensunterhaltes zur Verfügung haben müssen, wie Kinder, die einen Teil ihrer Lebensbedürfnisse aus eigenem Einkommen decken können.