Pflege, tatsächliche nicht rechtliche - keine Unterhaltsentlastung
Nach der Absicht des Gesetzgebers leistet (nur) der Elternteil, dem die Pflege und Erziehung des Kindes als Teil der Elternrechte zusteht (§§ 144, 177 ABGB), seinen Beitrag im Sinne des § 140 Abs 2 erster Satz ABGB dann, wenn er zur Betreuung des Kindes, das sich zumindest zeitweise in einem von ihm geführten Haushalt befindet, tatsächlich Betreuungsleistungen erbringt. Ist er zur Pflege und Erziehung nicht berechtigt, kann er sich nicht darauf berufen, durch tatsächliche Betreuung seinen Beitrag zum Unterhalt zu leisten.
- Pachteinnahmen
- Parkplatzgebühr
- Parteistellung
- Parteistellung, keine des Bundes
- Parteisteuer
- Pauschalzahlungen (Aufteilung) bei mehreren Unterhaltsgläubigern
- Pendeln, keine Abzugspost
- Pendlereuro
- Pendlerpauschale
- Pensionen
- Pensionsabfindung
- Pensionistenabsetzbetrag
- Pensionseinkommen
- Pensionskasse, Auszahlung aus
- Pensionskassenbeiträge, private Pensionsversicherung
- Pensionskassenbeiträge des Arbeitsgebers
- Pensionskassenvorauszahlungsbetrag
- Pensionsversicherungsbeiträge, gesetzliche
- Pensionsversicherungszeiten, Nachkauf
- Pensionsvorschuss
- Pensionsvorsorge, freiwillige
- perpetuatio fori
- Pfändungen
- Pflege und Betreuung von Angehörigen
- Pflege, tatsächliche nicht rechtliche - keine Unterhaltsentlastung
- Pflegegeld
- Pflegeausbildungszuschuss
- Pflegegeld und Unterhaltsanspruch
- Pflegeheim, Kosten für
- Pflegeheim und Pflegegeld
- Pflegegeldgesetze des Bundes und der Bundesländer
- Pflegeleistungen - Anspruch auf Entgelt
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- Pfusch - Einkünfte aus
- Playboygrenze
- PKW Anschaffung und Anspannungsgrundsatz
- PKW; Kosten für, Abzug UBGR
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- Prämien
- Präsenzdienst und Selbsterhaltungsfähigkeit
- Privateinlagen
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- Privatkredit und UBGR
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- Privatuniversität ausländische nach gescheiterter Aufnahmeprüfung in Ö
- Privatversicherung
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