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Profisportausbildung als Berufsausbildung

Die Ausbildung zu einem Profisportler begründet für sich allein den Unterhaltsanspruch eines minderjährigen Kindes und ist nicht an die zusätzliche Absolvierung einer Schulausbildung gebunden. Daher kann das Kind nicht zusätzlich auf einen Schulbesuch angespannt werden.

Allerdings steht dem minderjährigen Kind keine unbeschränkte Zeitspanne zur Beendigung der Ausbildungsphase bis zur Erzielung eines ihren Lebensunterhalt deckenden Einkommens zu. Der diesbezüglich unter Abwägung der Umstände und Interessen des Vaters und der Minderjährigen vorgenommenen Festsetzung mit drei Wettkampfsaisonen anzusetzen. Gegenständlich: Snowboard.

Bei außergewöhnlicher Begabung fallen auch Ausgaben für Training, Trainerstunden, Ausrüstung für Eiskunstlauf unter deckungspflichtigen Sonderbedarf.