Ein Unterhaltsberechtigter r hat keinen Anspruch auf Doppelversorgung, weshalb das vom Antragsteller bezogene Pflegegeld dann als Eigeneinkommen anzusehen wäre, wenn dieser im Pflege- und Betreuungszentrum gänzlich versorgt ist. Aufgrund der Unterbringung des Antragstellers auf Kosten des SHT in einem Pflegeheim gehen ohne diese 80% des Pflegegelds auf den Kostenträger über, sodass dem Antragsteller nur 20% verbleiben. Diese 20% benötigt der Antragsteller aber, um seine nicht vom Pflegeheim abgedeckten Bedürfnisse finanzieren zu können, wie beispielsweise Ausgaben für Lokopädie, Physiotherapie, Versorgung mit orthopädischem Schuhwerk, Pflegeprodukte, Fußpflege oder Friseurbesuche, sodass auch die dem Antragsteller verbleibenden 20% des Pflegegelds nicht als Eigeneinkommen zu werten sind.
- Pachteinnahmen
- Parkplatzgebühr
- Parteistellung
- Parteistellung, keine des Bundes
- Parteisteuer
- Pauschalzahlungen (Aufteilung) bei mehreren Unterhaltsgläubigern
- Pendeln, keine Abzugspost
- Pendlereuro
- Pendlerpauschale
- Pensionen
- Pensionsabfindung
- Pensionistenabsetzbetrag
- Pensionseinkommen
- Pensionskasse, Auszahlung aus
- Pensionskassenbeiträge, private Pensionsversicherung
- Pensionskassenbeiträge des Arbeitsgebers
- Pensionskassenvorauszahlungsbetrag
- Pensionsversicherungsbeiträge, gesetzliche
- Pensionsversicherungszeiten, Nachkauf
- Pensionsvorschuss
- Pensionsvorsorge, freiwillige
- perpetuatio fori
- Pfändungen
- Pflege und Betreuung von Angehörigen
- Pflege, tatsächliche nicht rechtliche - keine Unterhaltsentlastung
- Pflegegeld
- Pflegeausbildungszuschuss
- Pflegegeld und Unterhaltsanspruch
- Pflegeheim, Kosten für
- Pflegeheim und Pflegegeld
- Pflegegeldgesetze des Bundes und der Bundesländer
- Pflegeleistungen - Anspruch auf Entgelt
- Pflegeregress und Unterhalt
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung für Unterhaltsanträg
- Pflegschaftsgerichtliche Genehmigung - Parteistellung
- Pflegewechsel und geänderte Umstände
- Pflichtpraktikum - Eigeneinkommen aus
- Pflichtteilerwerb und Unterhaltspflicht
- Pfusch - Einkünfte aus
- Playboygrenze
- PKW Anschaffung und Anspannungsgrundsatz
- PKW; Kosten für, Abzug UBGR
- PKW-Kosten und eigene Behinderung
- Pendlerbeschäftigung und Anspannungsgrundsatz
- Polizeistrafen
- Postanweisung zur Zahlung von Unterhalt
- Praktikum, Einkommen aus einem
- Prämien für Versicherungen, Abzug von der UBGR
- Prämien
- Präsenzdienst und Selbsterhaltungsfähigkeit
- Privateinlagen
- Privatentnahmen des Unterhaltsberechtigten
- Privatentnahmen des Unterhaltspflichtigen
- Privatentnahmen und GmbH-Gesellschafter
- Privatentnahmen und Revisibilität
- Privatentnahmen und Sonderbedarf des UhPfl
- Privathaftpflichtversicherungsprämien
- Privatkonkurs
- Privatkonkurs - Einfluss auf Unterhaltsverfahren
- Privatkredit und UBGR
- Privatschule
- Privatstiftung, Bezüge aus und UBGR
- Privatstiftung und Anspannung
- Privatuniversität ausländische nach gescheiterter Aufnahmeprüfung in Ö
- Privatversicherung
- Profi-Sport Ausbildung als Berufsausbildung
- Prostitutionseinkommen
- Provisionen
- Prozentabzugsmethode
- Prozentabzugsmethode - Behauptungs- und Beweislast
- Prozentsätze
- Prozesskosten
- Prüfungstaxe
- Psychoanalyse
- Psychotherapie
- Putzmittelkosten