Pflege und Betreuung von Angehörigen
Die Pflege und Betreuung von Angehörigen kann einer Anspannung entgegenstehen, sodass nicht von vornherein ohne Ermittlung des Sachverhalts davon ausgegangen werden kann, dass den Unterhaltspflichtigen ein Verschulden trifft. Da eine Pflichtenkollision der Annahme eines Verschuldens die Grundlage entziehen kann, bildet die Gleichrangigkeit der kollidierenden Unterhaltsansprüche keine zwingende Voraussetzung. Die Rangordnung der Unterhaltspflichten fließt in eine Interessensabwägung ein, ebenso wie die Pflegealternativen und die Auswirkungen auf den Unterhaltsberechtigten. Die zu Lasten des Unterhaltsberechtigten gehende Einkommensreduktion muss sich auf das unumgänglich Notwendige und einen relativ kurzen Zeitraum (zB bis zur Organisation alternativer Hilfen) beschränken. Grundsätzlich wird auch hier von einer Nachrangigkeit der Unterhaltspflichten gegenüber den Großeltern im Vergleich zur Unterhaltspflicht gegenüber den Nachkommen auszugehen sein. Die Angehörigenpflege kann lediglich die Anspannung auf ein höheres als das tatsächliche Einkommen verhindern; der gänzliche Entfall der Unterhaltsleistungen lässt sich damit aber nicht rechtfertigen.