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Familienbeihilfe und Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch

Rechtslage bis 01.01.2019:

Die Judikaturlinie ab 01.01.2019 des OGH für mj. Kinder schafft die Anrechnung der Familienbeihilfe wieder ab. Familienbonus Plus und Unterhaltsabsetzbeträge werden aber ausdrücklich aus der Unterhaltsbemessungsgrundlage herausgerechnet.

Rechtslage bis 31.12.2018:

-> Familienlastenausgleichsgesetz 1967

Die Familienbeihilfe minderte nach ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung nicht den Unterhaltsanspruch des Kindes (§ 12a FLAG alt). Dementsprechend wurde sie in ständiger Rechtssprechung nicht unterhaltsmindernd berücksichtigt (statt vieler OGH 2000/10/06, 1 Ob 218/00s). Der Verfassungsgerichtshof hat aber letztlich mit Entscheidung vom 2001/06/27, B 1285/00 diese Rechtsauffassung korrigiert, weiters mit E vom 2002/06/19, G 7/02 den zweiten Halbsatz des § 12a FamLAG aufgehoben. Seither wird österreichweit einheitlich die Familienbeihile auf den Unterhaltsanspruch angerechnet, nach einer nicht allzu leicht verständlichen Formel.

-> Informationen über Höhe der Familienbeihilfe etc.