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Familienbeihilfe - Eigenanspruch des uhpfl Elternteils für sich

Der Eigenanspruch eines unterhaltspflichtigen Elternteils auf Familienbeihilfe nach § 6 Abs 5 in Verbindung mit § 6 Abs 2 lit d FamLAG ist in die Unterhaltsbemessungsgrundlage einzubeziehen; § 12a FamLAG steht dem nicht entgegen.