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Ausländische Familienleistungen

Die an den betreuenden Elternteil ausbezahlten Familienzulagen der EG - Kommission sind im Sinne des § 140 Abs 3 ABGB zu berücksichtigen und es sind die von der Rechtsprechung herausgearbeiteten Grundsätze maßgeblich,

Die Familienzulagen (Haushaltszulage, die Zulage für unterhaltberechtigte Kinder und die Erziehungszulage) sind zwar Bestandteile der Dienstbezüge eines EG - Beamten, sie sind jedoch nicht für den Unterhalt des Beamten, sondern für den des Kindes bestimmt. Es handelt sich hiebei um eigene Einkünfte des Kindes, die mangels Geschäftsfähigkeit des Kindes nicht unmittelbar diesem, sondern an den obsorgeberechtigten Elternteil ausbezahlt werden.

Die österreichische Rechtslage (§ 12a FLAG) lässt sich aber auf die anders geregelten Familienzulagen für ausländische Familienleistungen (hier: EG-Beamte) nicht analog übertragen.