Ansprüche nach dem Freiwilligengesetz
Ansprüche eines Teilnehmers nach dem Freiwilligengesetz (BGBl I 2012/17) sind nicht mit den Geld- und Sachleistungen der §§ 25 ff ZDG zu vergleichen. Der gesetzl Uh dient zur Befriedigung des gesamten Lebensaufwands, also zur Deckung der (erlaubten) menschlichen Bedürfnisse. Dazu zählen Nahrung, Kleidung und Wohnung, alle mit dem Wohnen verbundenen Aufwendungen, Hygiene und medizinische Versorgung. Erfasst sind auch sonstige Bedürfnisse wie Religionsausübung, Kultur, Erholung, Urlaub, Sport, soziale Bedürfnisse und Freizeitgestaltung, Mobilität und Benützung von Kommunikations- und Unterhaltungsmitteln. Selbsterhaltungsfähig ist ein Kind nur dann wenn es mit seinen Einkünften alle Lebensbedürfnisse decken könnte.
Diese Bedürfnisse sind bei der uhber AG durch Absolvierung des freiwilligen sozialen Jahres bei einem Tageszentrum nicht gedeckt.
- Fachliteratur
- Fahrdienstzulage
- Fahrrad kein Naturalunterhalt
- Fahrscheine
- Fahrtgeld
- Fahrtkosten zur Ausübung des Kontaktrechts
- Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen
- Fahrtkosten des (unterhaltsberechtigten) Lehrlings
- Fahrtkosten Klimaticket
- Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrtkostenersatz
- Fahrtkostenpauschale
- Fahrtkostenzuschuss
- Fahrverschubentschädigung
- Fälligkeit von Unterhaltsansprüchen
- falsche Angaben zum Einkommen
- Familienbeihilfe
- Familienbeihilfe - Eigenanspruch des uhpfl Elternteils für sich
- Familienbeihilfe als Eigenanspruch
- Familienbeihilfe, Bezug - Behauptungspflicht
- Familienbeihilfe, erhöhte
- Familienbeihilfe, für Kind des Unterhaltsberechtigten
- Familienbeihilfe, kein Eigeneinkommen des Kindes
- Familienbeihilfe, kein Herausgabeanspruch des Kindes
- Familienbeihilfe, Klage auf Ersatz wegen unrechtmäßigem Bezug
- Familienbeihilfe und UBGR
- Familienbeihilfe, volljähriges Kind - kein Eigeneinkommen
- Familienbeihilfe - Zweck
- Familienbeihilfenbescheid - keine Bindungswirkung für Gericht betreffend Studienfortschritt
- Familienbonus Plus
- Familienbonus Plus und betreuungsrechtliches Unterhaltsmodell
- Familienbonus Plus und volljährige Kinder
- Familienleistungen - ausländische
- Familienunterstützung nach Schweizer Recht und UBGR des Unterhaltspflichtigen
- Familienzulage
- Familienzuschlag und Anspannungsgrundsatz
- Familienzuschlag zum ALG oder zur Notstandshilfe - Auszahlung an obsorgeberechtigten Elternteil
- Familienzuschläge
- Familienzuschuss
- Fehlgeldentschädigung
- Fehlstunden in der Schule
- Feiertagszuschläge
- Ferialeinkommen
- Ferialsachen, Außerstreitsachen sind
- Ferienjob des Kindes
- Fernmeldepauschale
- Fernpendlerbeihilfe, OÖ
- Fernsehapparat
- Fernsehgebühren
- Fernsehgebühren, Befreiung
- Fernsehgebühren als Naturalunterhalt
- Fernwärmekosten
- Festsetzung des Unterhalts; Unterhaltsverletzung Voraussetzung
- Feststellungsantrag des Unterhaltspflichtigen?
- Feststellungsbegehren
- Feuerversicherung
- Feuerwachdienstzulage
- fiktive Selbsterhaltungsfähigkeit
- Firmen-PKW
- Firmenwertabschreibung
- Fitness-Studio, Kosten für
- Förderaufwand für schwer behindertes Kind
- Förderungen für Land- und Forstwirtschaft
- Formulare für Exekutionen auf dem Server des Justizministeriums
- Fort- und Weiterbildungen
- fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Fraktionsabgabe und UBGR
- Freibeträge nach § 291b EO
- Freibeträge, steuerliche
- Freiheitsstrafen
- Freie Kost und Logis
- Freikaufsbeträge (vom Militär)
- Freiwillige Zuwendungen - keine Verpflichtung für die Zukunft
- Freiwillige Unterhaltslasten, keine Berücksichtigung
- Freiwillige Zuwendungen an Kinder
- Freiwillige Zuwendungen an Unterhaltspflichtige
- Freiwilliges soziales Jahr
- Freiwilligengesetz, Ansprüche nach dem
- Freizeitaktivitäten beim Kontaktrecht
- Freizeitgestaltung, Kosten für
- Friseur
- Führerschein
- Führerscheinkosten als Naturalunterhalt
- Fussfessel, Aufwendungen für