Familienbeihilfe - Zweck
Anders als das Pflegegeld, das der Finanzierung des pflegebedingten Mehraufwands dient, soll die Familienbeihilfe nach § 1 FamLAG einen Lastenausgleich im Interesse der Familie herbeiführen. Sie dient dem Zweck, die Pflege und Erziehung des Kindes (als Zuschuss) zu erleichtern sowie die mit dessen Betreuung verbundenen Mehrbelastungen – zumindest zum Teil – auszugleichen. Weiters kommt ihr (gemeinsam mit dem mit ihr zur Auszahlung gelangenden Kinderabsetzbetrag gemäß § 33 Abs 3 EStG 1988) auch die Funktion zu, jene einkommensteuerliche Mehrbelastung abzugelten, der unterhaltspflichtige Eltern durch die steuerliche Nichtabzugsfähigkeit des Unterhalts ausgesetzt sind.
- Fachliteratur
- Fahrdienstzulage
- Fahrrad kein Naturalunterhalt
- Fahrscheine
- Fahrtgeld
- Fahrtkosten zur Ausübung des Kontaktrechts
- Fahrtkosten des Unterhaltspflichtigen
- Fahrtkosten des (unterhaltsberechtigten) Lehrlings
- Fahrtkosten für öffentliche Verkehrsmittel
- Fahrtkostenersatz
- Fahrtkostenpauschale
- Fahrtkostenzuschuss
- Fahrverschubentschädigung
- Fälligkeit von Unterhaltsansprüchen
- falsche Angaben zum Einkommen
- Familienbeihilfe
- Familienbeihilfe - Eigenanspruch des uhpfl Elternteils für sich
- Familienbeihilfe als Eigenanspruch
- Familienbeihilfe, Bezug - Behauptungspflicht
- Familienbeihilfe, erhöhte
- Familienbeihilfe, für Kind des Unterhaltsberechtigten
- Familienbeihilfe, kein Eigeneinkommen des Kindes
- Familienbeihilfe, kein Herausgabeanspruch des Kindes
- Familienbeihilfe, Klage auf Ersatz wegen unrechtmäßigem Bezug
- Familienbeihilfe und UBGR
- Familienbeihilfe, volljähriges Kind - kein Eigeneinkommen
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- Familienbeihilfenbescheid - keine Bindungswirkung für Gericht betreffend Studienfortschritt
- Familienbonus Plus
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- Familienbonus Plus und volljährige Kinder
- Familienleistungen - ausländische
- Familienunterstützung nach Schweizer Recht und UBGR des Unterhaltspflichtigen
- Familienzulage
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- Familienzuschlag zum ALG oder zur Notstandshilfe - Auszahlung an obsorgeberechtigten Elternteil
- Familienzuschläge
- Familienzuschuss
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- Fernmeldepauschale
- Fernpendlerbeihilfe, OÖ
- Fernsehapparat
- Fernsehgebühren
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- Fernwärmekosten
- Festsetzung des Unterhalts; Unterhaltsverletzung Voraussetzung
- Feststellungsantrag des Unterhaltspflichtigen?
- Feststellungsbegehren
- Feuerversicherung
- Feuerwachdienstzulage
- fiktive Selbsterhaltungsfähigkeit
- Firmen-PKW
- Firmenwertabschreibung
- Fitness-Studio, Kosten für
- Förderaufwand für schwer behindertes Kind
- Formulare für Exekutionen auf dem Server des Justizministeriums
- Fort- und Weiterbildungen
- fortpflanzungsmedizinische Maßnahmen und Unterhaltsbemessungsgrundlage
- Fraktionsabgabe und UBGR
- Freibeträge nach § 291b EO
- Freibeträge, steuerliche
- Freiheitsstrafen
- Freie Kost und Logis
- Freikaufsbeträge (vom Militär)
- Freiwillige Zuwendungen - keine Verpflichtung für die Zukunft
- Freiwillige Unterhaltslasten, keine Berücksichtigung
- Freiwillige Zuwendungen an Kinder
- Freiwillige Zuwendungen an Unterhaltspflichtige
- Freiwilliges soziales Jahr
- Freiwilligengesetz, Ansprüche nach dem
- Freizeitaktivitäten beim Kontaktrecht
- Freizeitgestaltung, Kosten für
- Friseur
- Führerschein
- Fussfessel, Aufwendungen für