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Fahrverschubentschädigung, Verschubprämie

Eine Fahrverschubentschädigung / Verschubprämie stellt ein Entgelt für besonders anstrengende oder gefährliche Dienste dar, dient aber nicht der Abgeltung eines konkreten finanziellen Mehraufwands. Die Entschädigung ist daher zur Gänze in die UBGR einzubeziehen.