Zum Hauptinhalt springen Skip to page footer

Freiheitsstrafen

Kurze Freiheitsstrafen haben für sich alleine keine Auswirkung auf die Unterhaltsverpflichtung.

Anmerkung: Führt allerdings auch die kurze Haft zum Arbeitsplatzverlust, ist dies die maßgebliche Änderung mit Auswirkung auf die Unterhaltsverpflichtung.