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Unrichtige Angaben über Einkommen, nachträgliche Unterhaltserhöhung

Wenn der Unterhaltspflichtige unrichtige Angaben über seine Einkommensverhältnisse gemacht hat, kann nach der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofes bei nachträglicher Feststellung der wahren Verhältnisse der Unterhalt erhöht werden. Somit kann auch selbst ungeachtet eines Vergleichs, der selbst ausdrücklich eine Nachverrechnung über die Zeit bis zum Vergleich ausschließt, eine Unterhaltserhöhung erfolgen, wenn die Vergleichsgrundlage (Einkommen) nicht korrekt genannt war.