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Führerscheinkosten als Naturalleistung

Bei gehobenen Einkommensverhältnissen ist auch ein Beitrag von € 500,00 zu den Kosten der Fahrausbildung (Führerschein) eines kurz vor der Volljährigkeit stehenden Kindes eine anzurechnende Naturalleistung, weil damit ein alterstypischer Bedarf des Kindes gedeckt wird.

Führerscheinkosten sind kein notwendiger Unterhaltsbedarf, daher handelt es sich um freiwillige Leistungen,, die mangels Vereinbarung den Unterhaltgsanspruch nicht mindern können.