Seite angelegt am: 24.01.2017
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Allergiebedingte Sonderaufwendungen
Allergiebedingte Sonderaufwendungen sind deckungspflichtiger Sonderbedarf, zB Allergiepolster, Allergiematratze, Allergiedecke oder allergiebedingter Kuraufenthalt.
Allergiebedingte Umbaukosten eines Kinderzimmers können einen deckungspflichtigen Sonderbedarf darstellen