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Seite angelegt am: 24.01.2017 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Allergiebedingte Sonderaufwendungen

Allergiebedingte Sonderaufwendungen sind deckungspflichtiger Sonderbedarf, zB Allergiepolster, Allergiematratze, Allergiedecke oder allergiebedingter Kuraufenthalt.

Allergiebedingte Umbaukosten eines Kinderzimmers können einen deckungspflichtigen Sonderbedarf darstellen