Seite angelegt am: 21.10.2009
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Auswärtige Berufsausbildung
Auswärtige Berufsausbildung stellt einen deckungspflichtigen Sonderbedarf dar, wenn die Unterbringung außerhalb des Haushalts des betreuuenden Elternteils aus Gründen der Berufsausbildung erfolgt, eine gleichartige Berufsausbildung am Wohnort nicht möglich ist und eine tägliche Zureise vom Wohnort zum Ausbildungsort nicht zumutbar oder nicht möglich ist.