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Seite angelegt am: 14.09.2011 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Aupair-Mädchen

Die Kosten eines Aupair-Mädchens sind vom betreuuenden Elternteil zu tragen; wenn dieser einen Teil seiner Betreuungspflicht einem Kindermädchen überträgt, sind die Kosten dafür kein zu ersetzender Sonderbedarf.