Seite angelegt am: 14.09.2011
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Aupair-Mädchen
Die Kosten eines Aupair-Mädchens sind vom betreuuenden Elternteil zu tragen; wenn dieser einen Teil seiner Betreuungspflicht einem Kindermädchen überträgt, sind die Kosten dafür kein zu ersetzender Sonderbedarf.