Seite angelegt am: 08.12.2006
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Letze Bearbeitung:
08.08.2020
Leistungen der Krankenversicherung
Leistungen aus einer (privaten) Krankenversicherung sind auf den geltend gemachten Sonderbedarf anzurechnen, ein angeblicher „Überschuss“ aber nicht auf den allgemeinen Unterhaltsanspruch des Kindes.