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Seite angelegt am: 02.11.2006 ; Letzte Bearbeitung: 08.08.2020

Kosten für eine ausländische (Privat-) Universität

Mehrkosten für ein Studium an einer ausländischen Privat-Universität, die überdies noch Studiengebühren einhebt, sind von der Unterhaltspflicht in der Regel nicht umfasst. Nur dann, wenn ein vergleichbares Studium in Österreich nicht zur Verfügung steht kann anderes gelten.

Praxistipp: Die mangelnde Deckungspflicht gilt dann für alle Mehrkosten, wie Reisekosten, Mehrkosten für Unterkunft vor Ort etc.