Seite angelegt am: 10.12.2022
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Letzte Bearbeitung:
10.12.2022
Ehescheidung und Wohnungsschutz
Der dem wohnbedürftigten Ehegatten gegen den verfügungsberechtigten Ehegatten gemäß § 97 ABGB zustehende Anspruch ist im Dritten gegenüber wie jede andere Verletzung eines durch Besitz verstärkte und erkennbaren Forderungsrechtes bei dolosem Zusammenwirken mit dem Schuldner geschützt. Der nach § 97 ABGB gewährte Anspruch besteht im Fall rechtzeitiger Antragstellung nach § 81 ff EheG im Aufteilungsanspruch des geschiedenen Ehegatten fort und auch dieser Anspruch ist gegen Eingriffe Dritter wie der Anspruch nach § 97 ABGB geschützt.