Seite angelegt am: 07.06.2009
;
Letzte Bearbeitung:
09.08.2020
Ersatzbeschaffung bei Verletzung des § 97 ABGB
Schuldhafte Verletzung dieser Pflicht zum Erhalt der Ehewohnung kann Schadenersatzansprüche auslösen, zB Kosten für die Ersatzbeschaffung.
Verursacht aber der Berechtigte durch eigenes Verhalten die Zahlungsschwierigkeiten des verpflichteten Ehegatten, ist die Geltendmachung von Schadenersatz nach dem Verkauf der Wohung rechtsmissbräuchlich.
Der Berechtigte kann die Kosten der Wiederbeschaffung einer vergleichbaren Wohnmöglichkeit einschließlich der notwendigen Ablöse verlangen.