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Seite angelegt am: 01.06.2009 ; Letzte Bearbeitung: 09.08.2020

Exekution auf Ehewohnung durch Dritte

Der auf die bisherige Ehewohnung angewiesene Ehegatte hat das Recht, gegen die Versteigerung einer im Miteigentum des Ehepartner und eines Dritten stehenden Liegenschaft Widerspruch zu erheben, wenn die Miteigentümer im bösgläubigen Zusammenspiel das Exekutionsverfahren nach § 352 EO zu dem Zweck mißbrauchen, den Ehegatten um seine Wohnmöglichkeit in der bisherigen Ehewohnung zu bringen.

§ 97 ABGB schafft in erster Linie nur einen Unterlassungs- und allenfalls auch Leistungsanspruch gegen den anderen Ehegatten. Ausnahmsweise kann aber doloses Zusammenwirken des verfügungsberechtigten Ehegatten mit einem Dritten zur Schadenersatzpflicht des Dritten führen. Primär besteht dann dessen Verpflichtung zur Naturalrestitution.