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Seite angelegt am: 15.11.2020 ; Letzte Bearbeitung: 15.11.2020

Erwerber, schlechtgläubiger

Jener Ehegatte, der sein Benützungsrecht aus § 97 ABGB ableitet, kann dieses Recht dem Räumungsbegehren des schlechtgläubigen Erwerbers der Wohnung mit Erfolg entgegenhalten.