Seite angelegt am: 15.11.2020
;
Letzte Bearbeitung:
15.11.2020
Erwerber, schlechtgläubiger
Jener Ehegatte, der sein Benützungsrecht aus § 97 ABGB ableitet, kann dieses Recht dem Räumungsbegehren des schlechtgläubigen Erwerbers der Wohnung mit Erfolg entgegenhalten.