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Seite angelegt am: 08.11.2009 ; Letze Bearbeitung: 09.08.2020

Kein Wohnungsschutz nach § 97 ABGB für Kinder

Den Kindern des verfügungsberechtigten Ehegatten steht grundsätzlich kein Anspruch aus § 97 ABGB zu.

Nach ständiger Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs ist ein Elternteil schließlich zur „Entfernung" eines volljährigen Kindes aus der Wohnung befugt, wenn er Hauptmieter (gleiches muss für den Eigentümer gelten) der Wohnung ist und diese selbst bewohnt. Er ist aber dazu nicht befugt, wenn er die eheliche Wohnung verlässt (verlassen muss) und diese dem anderen Gatten zur Benutzung überlässt bzw (aufgrund gerichtlicher Anordnung) überlassen muss. Das Kind leitet in jenem Fall - wenn der Familienverband gelöst und die Wohnung dem anderen Gatten überlassen ist - seine Befugnis zum Wohnen von diesem ab.