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Seite angelegt am: 30.10.2021 ; Letze Bearbeitung: 30.10.2021

Kinderbetreuungsgeld als relevantes Einkommen

Das von dem auf die Ehewohnung angewiesenen Ehegatten bezogene Kinderbetreuungsgeld ist bei der Ermittlung der Höhe des Zahlungsanspruchs nach § 97 ABGB als Einkommen zu werten.

§ 42 KBGG ab 01.03.2017

Unterhaltsanspruch

KBGG § 42
Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.