Seite angelegt am: 30.10.2021
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Letze Bearbeitung:
30.10.2021
Kinderbetreuungsgeld als relevantes Einkommen
Das von dem auf die Ehewohnung angewiesenen Ehegatten bezogene Kinderbetreuungsgeld ist bei der Ermittlung der Höhe des Zahlungsanspruchs nach § 97 ABGB als Einkommen zu werten.
§ 42 KBGG ab 01.03.2017
Unterhaltsanspruch
KBGG § 42
Das Kinderbetreuungsgeld, der Partnerschaftsbonus zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.