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Seite angelegt am: 29.12.2020 ; Letzte Bearbeitung: 10.05.2025

Zustellung mit E-Mail

Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke mit E-Mail oder via Telefax ist auch im Verfahren außer Streit ausgeschlossen und entfaltet auch im Wege der Heilung iSd § 7 ZustellG keine Zustellwirkung, auch wenn die Telekopie oder E-Mail dem Empfänger tatsächlich zukommt.

§ 7 ZustellG ab 01.01.2008

Heilung von Zustellmängeln

ZustellG § 7
Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist.