Seite angelegt am: 29.12.2020
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Letzte Bearbeitung:
10.05.2025
Zustellung mit E-Mail
Die Zustellung gerichtlicher Schriftstücke mit E-Mail oder via Telefax ist auch im Verfahren außer Streit ausgeschlossen und entfaltet auch im Wege der Heilung iSd § 7 ZustellG keine Zustellwirkung, auch wenn die Telekopie oder E-Mail dem Empfänger tatsächlich zukommt.
§ 7 ZustellG ab 01.01.2008
Heilung von Zustellmängeln
ZustellG § 7
Unterlaufen im Verfahren der Zustellung Mängel, so gilt die Zustellung als in dem Zeitpunkt dennoch bewirkt, in dem das Dokument dem Empfänger tatsächlich zugekommen ist.