Seite angelegt am: 22.05.2021
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Letzte Bearbeitung:
22.05.2021
Eingaben über Bürgerkartenfunktion
Die Einbringung eines Rechtsmittels in elektronischer Form unter der Verwendung der Bürgerkartenfunktion mittelks des auf der Website www.eingaben.justiz.gv.at zur Verfügung stehenden Online-Formulars ist zulässig und auch fristenwahrend.
Anmerkung: Dies gilt auch für Handysignatur und ID Austria (Pilotversuch). Die Vorgangsweise ist für alle Schriftsätze zulässig.