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Seite angelegt am: 05.03.2021 ; Letzte Bearbeitung: 05.03.2021

Entwicklungen, neue nach Beschlussfassung erster Instanz

Neue Entwicklungen, die nach Beschlussfassung des Erstgerichts eingetreten sind - sind entgegen sonst grundsätzlich geltendem Neuerungsverbot - im Rechtsfürsorgeverfahren (Obsorge- und Kontaktrechtsverfahren, Sachwalterschaftsverfahren [Erwachsenenschutzverfahren],) zur Wahrung des Kindeswohls oder im Interesse eines Pflegebefohlenen vom Rechtsmittelgericht noch zu berücksichtigen.

Obsorgeentscheidungen haben eine zukunftsbezogene Rechtsgestaltung zum Inhalt. Sie können nur dann sachgerecht sein, wenn sie auf einer aktuellen bis in die jüngste Gegenwart reichenden Tatsachengrundlage beruhen.