Seite angelegt am: 16.10.2020
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Letzte Bearbeitung:
16.10.2020
Mündliche Befragungen
Im außerstreitigen Verfahren ist es nicht obligatorisch vorgeschrieben, die Beteiligten mündlich zu vernehmen, es genügt, dass ihnen die Möglichkeit der Stellungnahme eröffnet wird.