Seite angelegt am: 08.06.2021
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Letzte Bearbeitung:
08.06.2021
Tatsachenfeststellungen
In den Tatsachenfeststellungen muss eindeutig zum Ausdruck kommen, ob ein bestimmter, für die Entschiedung wesentlicher Umstand festgestellt wird oder das eine solche Feststellung nicht möglich ist, weil der Umstand nicht mit der notwendigen hohen Wahrscheinlichkeit als erwiesen angenommen werden kann.