Seite angelegt am: 06.11.2021
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Letzte Bearbeitung:
06.11.2021
Tonbandaufnahme
Die Verwendung einer Tonbandaufnahme als Beweismittel im Rechtsstreit ist als Augenscheinsbeweis aufzufassen.
Die Verwendung einer Tonbandaufnahme als Beweismittel im Rechtsstreit ist als Augenscheinsbeweis aufzufassen.