Seite angelegt am: 28.10.2007
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Letzte Bearbeitung:
03.08.2020
Pauschalzahlungen statt strikte Rechnung
Bei der Ausmessung einer Ausgleichszahlung ist eine strenge rechnerische Feststellung nicht erforderlich, vielmehr müssen unter dem Gesichtspunkt der Billigkeit zu bemessende Pauschalzahlungen festgesetzt werden.