Seite angelegt am: 04.08.2020
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Letzte Bearbeitung:
04.08.2020
Prekarium
Das Recht aus einer Bittleihe unterliegt nicht der Aufteilung des ehelichen Vermögens nach den §§ 81 ff EheG.
Das Recht aus einer Bittleihe unterliegt nicht der Aufteilung des ehelichen Vermögens nach den §§ 81 ff EheG.