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Handynachricht lesen

Dawss Lesen einer Handynachricht auf einem frei herumliegenden Handy ohne das Verschaffen eines heimlichen Zugangs stellt keine schwere Eheverfehlung dar, insbesondere weil der Ehemann am Abend den Chatverlauf mit der Ehefrau ansehen wollte, diese aber dann den Chatverlauf schon gelöscht hatte.