Seite angelegt am: 14.01.2008
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Übermäßige Zeit für eigene Hobby(s)
Jeder Ehegatte ist verpflichtet seine Zeit so einzuteilen, dass er auch Zeit für den Ehepartner erübrigen kann. Diese Pflicht verletzt eine Ehegatte, der den überwiegenden Teil seiner Freizeit seinen Hobbys widmet.
zB für Beschäftigung mit dem Computer.