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Leasio enormis und Scheidungsfolgenvergleich

Die Anfechtung nach § 934 ABGB setzt ein entgeltliches Rechtsgeschäft voraus. Unterhaltsvereinbarungen und einvernehmliche Regelungen über die vermögensrechtlichen Beziehungen von Ehepartnern nach § 55a EheG werden nach herrschender Ansicht aus dem Anwendungsbereich des § 934 ABGB ausgenommen; dies ergibt sich im Wesentlichen aus dem fehlenden Austauschverhältnis, weshalb derartige Vereinbarungen auch als „entgeltfremd“ bezeichnet werden.