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Seite angelegt am: 12.09.2007 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Verweigerung der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft

Verweigerung der Wiederaufnahme der ehelichen Lebensgemeinschaft nach unheilbarer Zerrüttung stellt keine Eheverfehlung dar.

Anmerkung: Richtig ist wohl, dass es an sich sehr wohl ein schwere Eheverfehlung ist, mangels Kausalität für eine weitere Zerrüttung aber nicht mehr zu berücksichtigen ist.