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Seite angelegt am: 10.12.2006 ; Letzte Bearbeitung: 06.08.2020

Wirtschaftliche Nachteile haben keine Auswirkung auf die Verschuldensscheidung

Bei der Verschuldensscheidung dürfen wirtschaftliche Nachteile eines Ehepartners keine wie immer geartete Auswirkung auf das Urteil haben.