Seite angelegt am: 10.12.2006
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Letze Bearbeitung:
06.08.2020
Wirtschaftliche Nachteile haben keine Auswirkung auf die Verschuldensscheidung
Bei der Verschuldensscheidung dürfen wirtschaftliche Nachteile eines Ehepartners keine wie immer geartete Auswirkung auf das Urteil haben.